Mit einer detaillierten Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) legt das Landgericht Erfurt bedeutende Fragen dem EuGH vor (Aktenzeichen 8 O 515/24 Beschluss vom 07. Januar 2025).
Hintergrund ist, dass Spieler durch Online-Glücksspiele häufig ihr gesamtes Vermögen verloren haben und die Kosten für einen aufwendigen Rechtsstreit scheuen. Die Glücksspielanbieter versuchen zudem mit allen Mitteln, Verfahren zu verzögern und die Gerichte mit fragwürdigen Argumenten zu überlasten. Häufig wird behauptet, die Spieler hätten umfassende Kenntnisse über die Rechtslage oder, etwa bei Poker-Anbietern, dass es sich bei den Spielen gar nicht um Glücksspiele, sondern um Geschicklichkeitsspiele handele. Auch die Berufung auf maltesische Regelungen sei eine beliebte Taktik – meist jedoch ohne Erfolg.
Die LEO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH begegnet diesen Strategien mit einer klaren und strukturierten Vorgehensweise. Wir konzentrieren uns auf die relevanten Fragen und präsentieren sie den Gerichten so einfach und nachvollziehbar wie möglich. Bereits erzielte positive Urteile tragen dazu bei, eine „Sogwirkung“ zu erzeugen, die die Erfolgsaussichten weiterer Verfahren erhöht.
Eine Vorlage von hoher Tragweite
Ein für die Spieler positives EuGH-Urteil wäre nicht nur für die laufenden Verfahren wegweisend, sondern könnte auch eine einheitliche Rechtsgrundlage schaffen und die Klagen beschleunigen. Die Glücksspielanbieter berufen sich häufig auf nationale Regelungen. Deren Argumente wäre erheblich entkräftet und die Spieler hätten eine noch deutlich stärkere Position.
Die Vorlage des Landgerichts Erfurt wirft dabei eine Reihe spezifischer Fragen auf, die sich mit der unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit im Kontext von Glücksspiel beschäftigen. Unter anderem wird geprüft, ob die Nichtigkeit von Wettverträgen, die ohne die erforderliche deutsche Erlaubnis geschlossen wurden, mit europäischem Recht vereinbar ist. Zudem wird thematisiert, inwieweit die Verletzung eines nationalen Erlaubnisvorbehalts zivilrechtliche Konsequenzen wie Rückforderungsansprüche rechtfertigen kann.
Die Vorlage des Landgerichts Erfurt ist äußerst detailliert und geht in vielen Punkten noch weiter als bisherige EuGH-Vorlagen, etwa des Bundesgerichtshofs. Sie greift zentrale Fragen der unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit auf und beleuchtet insbesondere, ob nationale Regelungen, die auf unionsrechtswidrigen Verfahren beruhen, überhaupt zivilrechtliche Sanktionen rechtfertigen.
Ausblick auf die EuGH-Entscheidung
Eine Entscheidung des EuGH würde nicht nur die deutsche Rechtsprechung stärken, sondern könnte europaweit Signalwirkung entfalten. Sollte der EuGH zugunsten der Spieler entscheiden, erwarte ich ein großes Medienecho und einen signifikanten Anstieg an Spielern, die ihre Ansprüche geltend machen.
Die LEO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sieht sich als ein Vorreiter im Kampf für die Rechte von Spielern. Mit hunderten betreuten Verfahren und einer engen Zusammenarbeit mit Prozesskostenfinanzierern hat die Kanzlei eine starke Position. Rechtsanwalt Thorsten Krause fasst zusammen: „Wir sind bereit, auch diese entscheidende Vorlage vor dem EuGH vollumfänglich zu unterstützen und für unsere Mandanten das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.“
Mit Spannung bleibt abzuwarten, wie der EuGH die unionsrechtlichen Fragen bewertet – und welche Auswirkungen dies für die Zukunft des Glücksspielrechts in Deutschland und darüber hinaus haben wird.
Wenn Sie als Spieler betroffen sind und verloren geglaubte Einsätze zurückfordern möchten, bietet die LEO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Ihnen umfassende Unterstützung. Nutzen Sie die Gelegenheit und lassen Sie sich kostenlos beraten.