Das Ziel ist die volle Erstattung der geleisteten Zahlungen.
Art der Reise: Sie haben bei Pauschalreisen einen Anspruch auf die vollständige Erstattung des Reisepreises. Eine Pauschalreise erkennen Sie zumeist daran, dass Sie erst ein Anzahlung vornehmen und 30 Tage vor Reise dann die restliche komplett Zahlung erfolgt
Zahlungsstatus: Wurde die Reise bereits vollständig bezahlt, haben Sie Anspruch auf die volle Erstattung. Bei Anzahlungen ist die Höhe der Erstattung abhängig vom Zeitpunkt der Insolvenz.
Der Reiseversicherungsfonds (RVS) deckt in der Regel die Kosten für die noch nicht durchgeführte Pauschalreise ab, dies unabhängig vom Zahlungszeitpunkt. Sie haben einen Anspruch auf das, was Sie bereits eingezahlt haben. Es kann jedoch vorkommen, dass nicht alle Kosten erstattet werden. Nicht erstattet wird eine nun notwendig zu buchenden Neureise oder ein Schmerzensgeld. Sie erhalten das wieder, was Sie bislang gezahlt haben.
Wichtig: Bewahren Sie alle Rechnungen und Zahlungsbelege im Zusammenhang mit Ihrer Reise auf. Diese Unterlagen werden für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche benötigt.