FTI Pleite 2024

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Wir sind auf Verbraucherrechte spezialisiert & helfen Ihnen Ihr Recht in der FTI Insolvenz durchzusetzen. (FAQ´s lesen)
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FTI Insolvenz

Was bedeutet die FTI-Insolvenz für Reisende?
Die FTI Insolvenz des deutschen Reiseveranstalters betrifft alle Pauschalreisen, die ab dem 4. Juni 2024 stattfinden sollten. Alle diese Reisen wurden abgesagt. Wenn Ihre Reise abgesagt wurde, haben Sie Anspruch auf Erstattung der bereits gezahlten Beträge. Der Reiseversicherungsfonds (RVS) sichert Pauschalreisende im Falle der Insolvenz ihres Reiseveranstalters ab und erstattet die Kosten für die noch nicht durchgeführte Pauschalreise.
Nach der letzten großen Pleite im Touristik-Sektor, der Insolvenz von Thomas Cook im Jahr 2019 wurde der Reiseversicherungsfonds (RSV) gegründet und jede gebuchte Pauschalreiste musste mit einem Reisesicherungsschein versehen werden. Dieser Reisesicherungsfonds, der über ein Vermögen von rund 580 Millionen Euro verfügt, springt ein, wenn die Vorauszahlungen der Kunden nicht von der Insolvenzmasse gezahlt werden können. Betroffene FTI Kunden haben damit eine gute Chance, wenigstens das für die Urlaubsreise gezahlte Geld wieder erstattet zu bekommen.
Die Insolvenz der FTI Gruppe hat viele Reisende vor große Herausforderungen gestellt. Geplante Urlaube fallen aus, bereits gezahlte Reisegelder scheinen verloren. Doch keine Panik!

Häufig gestellte Fragen

FAQ's zur FTI Insolvenz
Was passiert mit meiner bereits gebuchten Reise?
Die FTI Insolvenz hat zur Folge, dass alle Pauschalreisen, die ab dem 4. Juni 2024 stattfinden sollten, abgesagt werden.
Wie viel Geld erhalten Kunden bei der Erstattung?
Das Ziel ist die volle Erstattung der geleisteten Zahlungen.
Art der Reise: Sie haben bei Pauschalreisen einen Anspruch auf die vollständige Erstattung des Reisepreises. Eine Pauschalreise erkennen Sie zumeist daran, dass Sie erst ein Anzahlung vornehmen und 30 Tage vor Reise dann die restliche komplett Zahlung erfolgt
Zahlungsstatus: Wurde die Reise bereits vollständig bezahlt, haben Sie Anspruch auf die volle Erstattung. Bei Anzahlungen ist die Höhe der Erstattung abhängig vom Zeitpunkt der Insolvenz.
Der Reiseversicherungsfonds (RVS) deckt in der Regel die Kosten für die noch nicht durchgeführte Pauschalreise ab, dies unabhängig vom Zahlungszeitpunkt. Sie haben einen Anspruch auf das, was Sie bereits eingezahlt haben. Es kann jedoch vorkommen, dass nicht alle Kosten erstattet werden. Nicht erstattet wird eine nun notwendig zu buchenden Neureise oder ein Schmerzensgeld. Sie erhalten das wieder, was Sie bislang gezahlt haben.
Wichtig: Bewahren Sie alle Rechnungen und Zahlungsbelege im Zusammenhang mit Ihrer Reise auf. Diese Unterlagen werden für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche benötigt.
Was passiert mit reinen Flug-/Mietwagenbuchungen bei FTI?
Bei reinen Flug-/Mietwagenbuchungen war FTI in der Regel nur der Vermittler. In diesen Fällen erhalten Sie von dem eigentlichen Leistungsträger (z.B. Fluggesellschaft, Mietwagenanbieter) einen Voucher über den Wert Ihrer Buchung. Sie haben den vollständigen Preis schon bezahlt. In diesem Fall haben Sie einen (Reise)Vertrag mit dem Mietwagenfirma oder Flugunternehmen. Klären Sie dort, das Ihr gebuchter Wagen oder Flug weiterhin besteht.
Was ist der Reiseversicherungsfonds (RVS)?
Der RVS ist eine Einrichtung, die Pauschalreisende im Falle der Insolvenz ihres Reiseveranstalters absichert. Er erstattet die Kosten für die noch nicht durchgeführte Pauschalreise.
Welche Schritte sollte ich jetzt unternehmen?
1. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und lassen Sie uns die erforderlichen Unterlagen zukommen.
2. Wir prüfen Ihre Ansprüche und stellen Ihnen das weitere Vorgehen dar.
3. Wir kümmern uns um die Anmeldung Ihrer Ansprüche und die Kommunikation mit den relevanten Stellen.
4. Wir informieren Sie über den Verlauf des Falles
5. Bei Erfolg leiten wir den Erstattungsbetrag umgehend an Sie weiter.
Kann meine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten übernehmen?
Ja, in vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für eine anwaltliche Beratung und Vertretung im Rahmen der Insolvenz.
LEO Rechtsanwälte
Mit unserer Expertise im Verbraucherrecht
1
Informieren wir Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten und den weiteren Verlauf. Sie haben damit eine gute Chance, an die bereits gezahlten Gelder zu gelangen.
2
Setzen wir Ihre Ansprüche gegenüber der FTI Insolvenzmasse und dem Reiseversicherungsfonds durch.
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Prüfen wir, ob Ihre bestehende Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten übernimmt oder wenn Sie über keine Rechtschutz verfügen: stellen wir Ihnen eine kostenlose Variante dar.
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Bieten wir Ihnen eine einfache und bequeme Kommunikation per E-Mail.