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Anwalt gegen flowCar: Geld zurückfordern und Auto sichern

Sie haben Ihr Auto an flowCar verkauft und anschließend zurückgemietet? LEO Rechtsanwälte prüfen, ob Ihre Verträge angreifbar sind und welche Ansprüche Ihnen zustehen können.
✓ FlowCar-Urteil des LG Kiel vom 24.09.2026 ✓ Kaufpreis, Auszahlung, Fahrzeugwert und Mietzahlungen prüfen lassen ✓ Kostenfreie und unverbindliche Erstprüfung

BGH: Wichtige Maßstäbe für Verkauf und Rückmiete

Der Bundesgerichtshof hat sich bereits mit einem vergleichbaren Verkaufs‒ und Rückmietmodell von Pfando befasst. Im Urteil vom 16.11.2022, Az. VIII ZR 436/21, bestätigte er die Sittenwidrigkeit eines Geschäfts, bei dem einem Fahrzeugwert von 13.700 Euro ein Kaufpreis von nur 5.000 Euro gegenüberstand. Diese Rechtsprechung liefert wichtige Maßstäbe für die Prüfung ähnlicher Vertragsmodelle. Ob sie bei Ihrem FlowCar-Vertrag greift, hängt jedoch von den konkreten Vereinbarungen und den Umständen bei Vertragsschluss ab.

Haben Sie Probleme mit Ihrem FlowCar-Vertrag?

Eine rechtliche Prüfung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn einer oder mehrere dieser Punkte auf Sie zutreffen:
☑ Sie haben Ihr Auto verkauft und über flowCar zurückgemietet ☑ Der vereinbarte Kaufpreis lag deutlich unter dem tatsächlichen Fahrzeugwert ☑ Nach Abzügen wurde Ihnen weniger als der im Vertrag genannte Kaufpreis ausgezahlt. ☑ Die laufenden Miet- oder Abo-Zahlungen belasten Sie finanziell. ☑ Sie sollen Ihr Fahrzeug herausgeben oder haben eine Abholungsankündigung erhalten. ☑ Ihr Fahrzeug wurde bereits abgeholt oder weiterverkauft. ☑ Sie haben den Vertrag in einer finanziellen Notlage abgeschlossen.
Auch wenn Ihr Vertrag bereits beendet ist oder Sie Ihr Fahrzeug zurückgekauft haben, sind mögliche Ansprüche nicht automatisch ausgeschlossen.

Aktuelles Urteil* gegen flowCar

*) Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und betrifft einen konkreten Einzelfall. Es wurde von einer anderen Kanzlei erstritten, nicht von LEO Rechtsanwälte.
Landgericht Kiel – Urteil vom 24.09.2026

Az. 6 O 146/25*

Nach einem veröffentlichten Bericht hat das Landgericht Kiel die konkrete Vertragsgestaltung aus Fahrzeugverkauf und anschließender Rückmiete in einem FlowCar-Fall als sittenwidrig und nichtig bewertet. Die Kundin blieb nach dem Urteil Eigentümerin ihres Fahrzeugs. Außerdem wurden ihr 3.000,96 Euro bereits gezahlte Miete zuzüglich Zinsen zugesprochen. Die ausgezahlten 10.439,10 Euro musste sie nach der Entscheidung nicht zurückzahlen. Das zeigt: Eine Prüfung kann sich nicht nur auf die laufenden Mietzahlungen beziehen, sondern auch auf das Eigentum am Fahrzeug und die Behandlung der erhaltenen Auszahlung.

Landgericht Kiel – Urteil vom 24.09.2026

Az. 6 O 146/25*

Nach einem veröffentlichten Bericht hat das Landgericht Kiel die konkrete Vertragsgestaltung aus Fahrzeugverkauf und anschließender Rückmiete in einem FlowCar-Fall als sittenwidrig und nichtig bewertet. Die Kundin blieb nach dem Urteil Eigentümerin ihres Fahrzeugs. Außerdem wurden ihr 3.000,96 Euro bereits gezahlte Miete zuzüglich Zinsen zugesprochen. Die ausgezahlten 10.439,10 Euro musste sie nach der Entscheidung nicht zurückzahlen. Das zeigt: Eine Prüfung kann sich nicht nur auf die laufenden Mietzahlungen beziehen, sondern auch auf das Eigentum am Fahrzeug und die Behandlung der erhaltenen Auszahlung.

Landgericht Kiel – Urteil vom 24.09.2026

Az. 6 O 146/25*

Nach einem veröffentlichten Bericht hat das Landgericht Kiel die konkrete Vertragsgestaltung aus Fahrzeugverkauf und anschließender Rückmiete in einem FlowCar-Fall als sittenwidrig und nichtig bewertet. Die Kundin blieb nach dem Urteil Eigentümerin ihres Fahrzeugs. Außerdem wurden ihr 3.000,96 Euro bereits gezahlte Miete zuzüglich Zinsen zugesprochen. Die ausgezahlten 10.439,10 Euro musste sie nach der Entscheidung nicht zurückzahlen. Das zeigt: Eine Prüfung kann sich nicht nur auf die laufenden Mietzahlungen beziehen, sondern auch auf das Eigentum am Fahrzeug und die Behandlung der erhaltenen Auszahlung.

Was können Sie von FlowCar zurückfordern?

Je nach Vertragsgestaltung und Sachverhalt kommen insbesondere folgende Ansprüche in Betracht:
1. Gezahlte Mieten zurückfordern Ist der Mietvertrag unwirksam, können bereits geleistete Miet- oder Abo-Zahlungen zurückgefordert werden. Welche Beträge erstattungsfähig sind, muss anhand der Verträge und Zahlungsnachweise geprüft werden. 2. Fahrzeug, Unterlagen und Schlüssel zurückverlangen Abhängig von der Eigentums- und Besitzlage können Ansprüche auf Herausgabe des Fahrzeugs, der Fahrzeugpapiere und des Zweitschlüssels bestehen. Befindet sich das Auto noch bei Ihnen, kann stattdessen die Sicherung Ihrer Rechtsposition im Vordergrund stehen. 3. Gebühren und weitere Zahlungen prüfen lassen Auch Sonderzahlungen, Gebühren und andere Abzüge können für die rechtliche Bewertung relevant sein. Ob eine Erstattung möglich ist, richtet sich danach, auf welcher Grundlage die Beträge verlangt und gezahlt wurden. 4. Schadensersatz nach einem Weiterverkauf verlangen Wurde Ihr Fahrzeug bereits weiterverkauft und kann es nicht mehr herausgegeben werden, können Schadensersatzansprüche bestehen. Zusätzlich können Rückforderungen bereits geleisteter Zahlungen zu prüfen sein. 5. Rückforderung der Auszahlung abwehren Im berichteten Kieler Fall musste die Kundin die erhaltene Auszahlung nicht zurückzahlen. Ob dies auch in Ihrem Fall möglich ist oder eine Rückzahlung beziehungsweise Anrechnung erfolgt, bedarf einer gesonderten Prüfung. Die Gerichte beurteilen diese Frage nicht einheitlich
FlowCar-Rückzahlung: Müssen Sie Geld zurückzahlen oder können Sie Mieten zurückfordern?
Bei der Rückzahlung sind 2 Fragen zu unterscheiden: Was gilt für die Auszahlung, die Sie beim Verkauf Ihres Autos erhalten haben? Und können Sie bereits gezahlte Mieten von FlowCar zurückverlangen? Ob eine Rückzahlung oder Anrechnung der Auszahlung erforderlich ist, hängt von Ihren Verträgen und der rechtlichen Bewertung Ihres Falls ab. Bei einem unwirksamen Mietvertrag können umgekehrt Ansprüche auf Erstattung bereits gezahlter Mieten bestehen. Wir prüfen beide Seiten: mögliche Forderungen gegen Sie und Ihre eigenen Ansprüche gegen FlowCar.

So läuft die Prüfung ab

In 3 Schritten zu Ihrem Recht

Schritt 1: Kostenfreie Erstprüfung anfragen Schildern Sie Ihre Situation über unser Formular oder telefonisch. Weisen Sie bitte auf laufende Fristen oder eine angekündigte Fahrzeugabholung hin. Schritt 2: Verträge und Möglichkeiten prüfen Wir prüfen Ihre flowCar-Vertragsunterlagen und erläutern Ihnen, welche Ansprüche und nächsten Schritte in Betracht kommen. Schritt 3: Weiteres Vorgehen vereinbaren Vor einer weitergehenden Beauftragung klären wir per E-Mail mit Ihnen das Vorgehen und die Kosten. Auf Wunsch prüfen wir eine Kostenübernahme durch Ihre Rechtsschutzversicherung. Wichtig: Die Erstprüfung ist für Sie vollständig kostenfrei und unverbindlich.

Handeln Sie jetzt – wir holen Ihr Geld zurück

Lassen Sie nicht zu, dass flowCar Sie weiter benachteiligt. Unsere spezialisierten Anwälte kämpfen für Ihr Recht.

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Häufige Fragen zu flowCar-Verträgen

Hier finden Sie Antworten auf wichtige Fragen zu flowCar-Verträgen, möglichen Rückforderungsansprüchen und zur rechtlichen Prüfung Ihres Falls.
Kann ich meinen FlowCar-Vertrag rückabwickeln?
Kann ich gezahlte Mieten zurückbekommen?
Kann ich mein Auto behalten oder zurückbekommen?
Muss ich die erhaltene Auszahlung zurückzahlen?
Ist FlowCar dasselbe wie eine klassische Autopfandleihe?
Erfahrene Hilfe gegen flowCar
LEO Rechtsanwälte unterstützen Verbraucher bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche und prüfen jeden Fall individuell.
Rechtsschutz & Kosten transparent geklärt
LEO Rechtsanwälte übernehmen auf Wunsch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung und informieren Sie vorab klar über mögliche Kosten.