1. Gezahlte Mieten zurückfordern
Ist der Mietvertrag unwirksam, können bereits geleistete Miet- oder Abo-Zahlungen zurückgefordert werden. Welche Beträge erstattungsfähig sind, muss anhand der Verträge und Zahlungsnachweise geprüft werden.
2. Fahrzeug, Unterlagen und Schlüssel zurückverlangen
Abhängig von der Eigentums- und Besitzlage können Ansprüche auf Herausgabe des Fahrzeugs, der Fahrzeugpapiere und des Zweitschlüssels bestehen. Befindet sich das Auto noch bei Ihnen, kann stattdessen die Sicherung Ihrer Rechtsposition im Vordergrund stehen.
3. Gebühren und weitere Zahlungen prüfen lassen
Auch Sonderzahlungen, Gebühren und andere Abzüge können für die rechtliche Bewertung relevant sein. Ob eine Erstattung möglich ist, richtet sich danach, auf welcher Grundlage die Beträge verlangt und gezahlt wurden.
4. Schadensersatz nach einem Weiterverkauf verlangen
Wurde Ihr Fahrzeug bereits weiterverkauft und kann es nicht mehr herausgegeben werden, können Schadensersatzansprüche bestehen. Zusätzlich können Rückforderungen bereits geleisteter Zahlungen zu prüfen sein.
5. Rückforderung der Auszahlung abwehren
Im berichteten Kieler Fall musste die Kundin die erhaltene Auszahlung nicht zurückzahlen. Ob dies auch in Ihrem Fall möglich ist oder eine Rückzahlung beziehungsweise Anrechnung erfolgt, bedarf einer gesonderten Prüfung. Die Gerichte beurteilen diese Frage nicht einheitlich