Ja, unter bestimmten Voraussetzungen – LEO Rechtsanwälte konnten dies für Mandanten bereits mehrfach gerichtlich durchsetzen. Solange Ihr Fahrzeug noch nicht verwertet wurde, besteht in der Regel ein Herausgabeanspruch, insbesondere wenn Pfando das Auto ohne Ankündigung oder gerichtlichen Titel abholen will. So sicherte LEO Rechtsanwälte erst kürzlich per einstweiliger Verfügung des Landgerichts München I (Az. 1 O 6771/26) einem Mandanten seinen Porsche 911, nachdem Pfando die Abholung angedroht hatte. Auch andere Gerichte wie das LG Dortmund haben Pfando bereits untersagt, Fahrzeuge zu verwerten oder deren Nutzung zu verweigern.
Ist Ihr Auto bereits versteigert, wandelt sich der Anspruch in eine Geldforderung: LEO Rechtsanwälte prüfen dann, ob Ihnen Schadensersatz in Höhe des tatsächlichen Fahrzeugwerts zusteht.