Allgemeine Mandatsbedingungen

LEO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH | Theatinerstr. 15 | 80333 München
(im Folgenden „Rechtsanwaltsgesellschaft“)
Durch Beauftragung der Rechtsanwaltsgesellschaft nach ausdrücklichem Verweis auf diese allgemeinen Mandatsbedingungen werden diese zum Inhalt des Mandatsvertrages.
folgende Bedingungen vereinbart:
1. Die Haftung für berufliche Fehler beschränkt sich auf die LEO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Haftung der Rechtsanwaltsgesellschaft aus Schäden wegen fehlerhafter Berufsausübung ist, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich anderweitig vereinbart, auf den Höchstbetrag von Euro 2,5 Mio. beschränkt (§ 59j Abs. 2 BRAO). Die Rechtsanwaltsgesellschaft verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung über Euro 2,5 Mio. im Einzelfall und wird diese dauerhaft aufrecht zu erhalten.
Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass auf Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers eine Versicherung mit höherer Deckungssumme für den Einzelfall abgeschlossen werden kann.
2. Der Auftraggeber ist bis auf schriftlichen Widerruf damit einverstanden, dass die Übermittlung von Daten auch auf elektronischem Wege per E-Mail mittels ungesicherter, unverschlüsselter Verbindung erfolgen kann.
Dem Auftraggeber ist hierbei bekannt, dass bei der Übermittlung von Daten mittels ungesicherter E-Mail ein unbefugter Zugriff Dritter nicht ausgeschlossen werden kann. Die Gefahr, dass Dritte auf diese Daten Zugriff nehmen trägt der Auftraggeber.
Für fehlerhafte Speicherung, Übertragung oder fehlende Übereinstimmung zwischen elektronisch gespeicherten Daten und schriftlichem Ausdruck haftet die Rechtsanwaltsgesellschaft nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Trotz gründlicher Prüfung und der Vorhaltung entsprechend aktueller Sicherheitsprogramme, übernimmt die Rechtsanwaltsgesellschaft keine Haftung dafür, dass die elektronischen Daten frei von Computerviren und sonstigen Störprogrammen sind.
3. Die Rechtsanwaltsgesellschaft ist zur Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen nur dann und verpflichtet, wenn sie einen darauf gerichteten ausdrücklichen Auftrag erhalten und diesen angenommen hat. Bei Gefahr der Fristversäumnis wird die Rechtsanwaltsgesellschaft den Auftraggeber auf die Fristen hinweisen und um Weisung bitten. Sofern dem Auftraggeber durch die Einlegung kein eigenes Kostenrisiko entsteht (etwa bei Deckung des Verfahrensschrittes durch eine Rechtsschutzversicherung oder einen Prozesskostenfinanzierer) wird die Rechtsanwaltsgesellschaft den Auftraggeber, sofern noch kein ausdrücklicher Auftrag vorliegt, den Auftraggeber darauf hinweisen, dass sie von einem Auftrag ausgeht, wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig vor Fristablauf widerspricht (spätestens am letzten Tag der mitgeteilten Frist bis 13:00 Uhr). Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, unter den der Kanzlei bekannten Kommunikationsmitteln (Mail Telefon) zu normalen Bürozeiten erreichbar zu sein.
4. Die Rechtsanwaltsgesellschaft ist berechtigt Fremdgeld für den Auftraggeber entgegenzunehmen und an diesen weiterzuleiten. Erstattungen erfolgen auf ein vom Auftragnehmer zu benennendes Konto.
5. Soweit der Auftraggeber über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, ist die Rechtsanwaltsgesellschaft befugt, die Kontodaten des Auftraggebers an die Versicherung weiterzugeben, sodass eine direkte Erstattung von Zahlungen an den Auftraggeber auch direkt durch die Versicherung erfolgen kann.
6. Soweit der Auftraggeber eine Prozesskostenfinanzierung in Anspruch nimmt gilt folgendes: Der Vertrag zur Finanzierung kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Finanzierer zu Stande. Die LEO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist weder der Finanzierungspartner des Auftraggebers noch kann die LEO Rechtsanwaltsgesellschaft eine Garantie für die Zahlungen des Finanzierungspartners übernehmen. Sollte der Finanzierungspartner ausfallen oder Zahlungen nicht leisten, ist der Auftraggeber für die Kosten Einstandspflichtig.
7. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Rechtsanwaltsgesellschaft potentiell weitere Fälle des gleichen Komplexes (auch ggf. gegen die gleichen Gegner) bearbeitet. Um einen möglichen Interessenkonflikt zwischen den Interessen einzelner Mandate zu vermeiden, erklärt der Auftraggeber vorsorglich sein Einverständnis, dass im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Gegners, Vollstreckungserlöse auf alle in diesem Bereich betroffenen Mandanten verteilt werden könnten. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass ein solcher Interessenkonflikt auch bei unterschiedlichen Bearbeitungsstadien der einzelnen Mandate auftreten könnte (z.B. bei Mandaten im Klageverfahren könnten höhere Vergleiche geschlossen werden als außergerichtlich oder umgekehrt). Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sowohl Vergleiche als auch Vergleichszahlungen, die mit einem möglicherweise nicht ausreichend vermögenden Gegner abgeschlossen werden, von einem Insolvenzverwalter dieses Gegners auch noch 10 Jahre nach Abschluss des Vergleiches angefochten werden können, was eine Rückzahlungsverpflichtung des Vergleichsbetrages auslösen kann.
8. Die Verpflichtung der Rechtsanwaltsgesellschaft zur Aufbewahrung und Herausgabe von Handakten erlischt 36 Monate nach Beendigung des Mandates. Danach dürfen alle Aktenstücke vernichtet und gespeicherte Daten gelöscht werden, es sei denn, der Auftraggeber gibt vorher eine abweichende schriftliche Weisung.
9. Ansprüche aus dem Mandatsvertrag können Sie nur mit unserem in Textform erteilten Einverständnis abtreten. Dies gilt für sämtliche Rechte, auch solche, die auf Schadensersatz gerichtet sind. „Abtreten“ heißt, Sie übertragen Ihre Ansprüche auf Leistung oder Schadensersatz, die Sie gegenüber uns haben oder zu haben glauben, an Ihre Rechtsschutzversicherung oder einer andere Person oder ein anderes Unternehmen.
10. Soweit gesetzlich keine kürzere Verjährungsfrist gilt, verjähren alle Ansprüche gegen die Rechtsanwaltsgesellschaft auf Schadensersatz in drei Jahren ab Entstehung des Anspruchs, spätestens jedoch in drei Jahren nach der Beendigung des Auftrags. Der Auftrag gilt spätestens nach der Übersendung der abschließenden Kostennote als beendet.